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Freiberufler-Netzwerke

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Dieser Beitrag befasst sich mit Freiberuflernetzwerken zur Berufsausübung unter „gemeinsamer Flagge“. Solche Netzwerke bilden eine eigenständige...

Gelddarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt zwischen Nichtbanken: Kann die Stellung von banküblichen Sicherheiten mit Blick auf die Tatbestände des Einlagen- und Kreditgeschäfts schädlich sein?

Gelddarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt zwischen Nichtbanken: Kann die Stellung von banküblichen Sicherheiten mit Blick auf die Tatbestände des Einlagen- und Kreditgeschäfts schädlich sein?

In letzter Zeit wurde im deutschen Markt mit Blick auf Gelddarlehen zwischen nicht von der BaFin beaufsichtigten Personen diskutiert, ob die Stellung von banküblichen Sicherheiten durch den Kreditnehmer an den Kreditgeber zur Bejahung von Einlagen- bzw. Kreditgeschäft führen könnte, m.a.W., ob bankübliche Sicherheiten bankenaufsichtsrechtlich schädlich wären.
Bei der Erörterung wurde angenommen, dass die Darlehensvergabe unter der Maßgabe eines qualifizierten Rangrücktritts erfolgt.
Die vorgenannte Frage ist nach Auffassung des Autors zu verneinen: Die Stellung von banküblichen Sicherheiten ist mit Blick auf die Tatbestände des Einlagengeschäfts bzw. des Kreditgeschäfts unschädlich.

Über Situation Law

Situation Law ist ein Blog über Deal-Situationen und über die in solchen Situationen zielführende Denk- und Arbeitsweise. Zu den Schwerpunkten des Blogs gehören die Strukturierung, Gestaltung und Verhandlung von situationsgerechten Wirtschaftsverträgen.