Autoren
Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Autoren von Situation Law.
Dr. Mark Odenbach
Dr. Mark Odenbach ist ein wirtschaftsrechtlicher Strukturierer, Vertragsgestalter und Wirtschaftsanwalt mit internationaler Ausrichtung. Er arbeitet mehrsprachig.
Zu seinen besonderen Schwerpunkten gehören Strukturierte Finanzierungen & Investitionen sowie die Strukturierung von pan-europäischen Vertriebs-Systemen.
Dr. Odenbach wurde in Deutschland und in England als Anwalt zugelassen. Er hat 15 Jahre unter englischem Recht (davon acht Jahre in der Londoner City) und 20 Jahre unter deutschem Recht strukturiert und gestaltet. Darüber hinaus hat er die spanische Anwaltszulassung erworben und einige Zeit unter spanischem Recht gearbeitet.
Dr. Hendrik Aßmus
Nach über einem Jahrzehnt vertragsgestaltender Arbeit – insbesondere im Bereich Finanzierung und Investment – bejaht Dr. Hendrik Aßmus die folgende Frage uneingeschränkt:
Sind ausgefeilte Fähigkeiten und Fertigkeiten in Vertragsgestaltung und -verhandlung für das berufliche Fortkommen eines Wirtschaftsanwalts essenziell?
Mehr Informationen zu Dr. Aßmus folgen in Kürze.
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Wie sich KMUs durch „Schnupperkurse“ und die passende „Chemie“ an neue Märkte herantasten
Der Blogbeitrag beschäftigt sich – basierend auf den persönlichen Erfahrungen des Autors als Business & Legal Project Manager – mit den interdisziplinären Herausforderungen von KMUs bei internationalen Expansionsprojekten.
Verträge mit philippinischen Unternehmen
Dieser Beitrag fasst wichtige Merkpunkte für Vertragsverhandlungen mit Unternehmen aus den Philippinen zusammen.
Abwicklung Zug um Zug beim Immobilienkauf
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Gelddarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt zwischen Nichtbanken: Kann die Stellung von banküblichen Sicherheiten mit Blick auf die Tatbestände des Einlagen- und Kreditgeschäfts schädlich sein?
In letzter Zeit wurde im deutschen Markt mit Blick auf Gelddarlehen zwischen nicht von der BaFin beaufsichtigten Personen diskutiert, ob die Stellung von banküblichen Sicherheiten durch den Kreditnehmer an den Kreditgeber zur Bejahung von Einlagen- bzw. Kreditgeschäft führen könnte, m.a.W., ob bankübliche Sicherheiten bankenaufsichtsrechtlich schädlich wären.
Bei der Erörterung wurde angenommen, dass die Darlehensvergabe unter der Maßgabe eines qualifizierten Rangrücktritts erfolgt.
Die vorgenannte Frage ist nach Auffassung des Autors zu verneinen: Die Stellung von banküblichen Sicherheiten ist mit Blick auf die Tatbestände des Einlagengeschäfts bzw. des Kreditgeschäfts unschädlich.
Möbelhaus muss trotz pandemiebedingter Schließung volle Miete für Lagerhalle zahlen
Keine Störung der Geschäftsgrundlage, wenn Lagerhalle weiter nutzbar war und wenn Möbel im Wege von Click & Collect verkauft werden konnten.
Verfassungsgericht entscheidet vorläufig über Freihandels-Abkommen mit Kanada
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden und eine Organklage der...