Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden und eine Organklage der Bundestagsfraktion Die Linke gegen die vorläufige Anwendung des europäisch-kanadischen Freihandelsabkommens CETA zurückgewiesen. Dagegen äußert das Bundesverfassungsgericht partielle Zweifel an CETA; dies insbesondere hinsichtlich der vorgesehenen Schiedsgerichte. Die Anwendbarkeit von CETA sei während der vorläufigen Anwendung eingeschränkt.
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