Training & Coaching
Situation Law organisiert und realisiert Trainings für Wirtschaftsjuristen sowie für wirtschaftliche Entscheider.
Die Trainings konzentrieren sich auf die zielführende Denk- und Arbeitsweise in Deal-Situationen. Dabei stehen die Analyse von Deal-Situationen sowie die Strukturierung, Gestaltung und Verhandlung von Wirtschaftsverträgen im Mittelpunkt.
Darüber hinaus coachen und unterstützen die Autoren andere Wirtschaftsanwälte und wirtschaftliche Entscheider (wie Geschäftsleiter und Wirtschaftsprüfer) in Deal-Situationen. Dies geschieht besonders häufig bei Bank- und Finanzmarktfragen, bei Finanzierungen und Investments und in internationalen Situationen. Diese deal-spezifische Tätigkeit wird auf Englisch (insbesondere im amerikanischen Englisch) „counselling“ genannt.
Neueste Beiträge
Kauf eines englischen Unternehmens (Share Deal) nach deutschem Recht?
Ist es möglich, mit einem Kaufvertrag in deutscher Sprache, für den die Parteien die Anwendbarkeit...
Wie sich KMUs durch „Schnupperkurse“ und mit der passenden „Chemie“ an neue Märkte herantasten
Der Blogbeitrag beschäftigt sich – ausgehend von den persönlichen Erfahrungen des Autors als Business & Legal Project Manager – mit wichtigen interdisziplinären Herausforderungen von KMUs bei internationalen Expansionsprojekten.
Verträge mit philippinischen Unternehmen
Dieser Beitrag fasst wichtige Merkpunkte für Vertragsverhandlungen mit Unternehmen aus den Philippinen zusammen.
Abwicklung Zug um Zug beim Immobilienkauf
Es gibt spezielle Vertragstechniken, mit denen auch beim Immobilienkauf eine Abwicklung Zug um Zug sichergestellt werden kann.
Gelddarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt zwischen Nichtbanken: Kann die Stellung von banküblichen Sicherheiten mit Blick auf die Tatbestände des Einlagen- und Kreditgeschäfts schädlich sein?
In letzter Zeit wurde im deutschen Markt mit Blick auf Gelddarlehen zwischen nicht von der BaFin beaufsichtigten Personen diskutiert, ob die Stellung von banküblichen Sicherheiten durch den Kreditnehmer an den Kreditgeber zur Bejahung von Einlagen- bzw. Kreditgeschäft führen könnte, m.a.W., ob bankübliche Sicherheiten bankenaufsichtsrechtlich schädlich wären.
Bei der Erörterung wurde angenommen, dass die Darlehensvergabe unter der Maßgabe eines qualifizierten Rangrücktritts erfolgt.
Die vorgenannte Frage ist nach Auffassung des Autors zu verneinen: Die Stellung von banküblichen Sicherheiten ist mit Blick auf die Tatbestände des Einlagengeschäfts bzw. des Kreditgeschäfts unschädlich.
Möbelhaus muss trotz pandemiebedingter Schließung volle Miete für Lagerhalle zahlen
Keine Störung der Geschäftsgrundlage, wenn Lagerhalle weiter nutzbar war und wenn Möbel im Wege von Click & Collect verkauft werden konnten.