Wirecard-Anleger scheitern mit Klage gegen BaFin

von | 22. Feb 2022 | Ordnungspolitik, Urteilsbesprechungen, Zivil- und Wirtschaftsrecht

Lesezeit: < 1 Min. | Aktualisiert am 22. Februar 2022

Das Landgericht Frankfurt hat in vier Ver­fah­ren die Kla­gen von Wirecard-Aktionären gegen die BaFin ab­ge­wie­sen.

Laut dem Rechtsinformationsdienst „beck-aktuell heute im Recht“ hat der Vorsitzende der Amtshaftungskammer des Landgerichts ausgeführt, dass nach den ausdrücklichen gesetzlichen Vorschriften die BaFin ihre Aufgaben und Befugnisse ausschließlich im öffentlichen Interesse wahrnehme, nicht aber im Interesse einzelner Anleger.

Der Rechtsinformationsdienst zitiert den Vorsitzenden wie folgt:

„Eine etwaige Verletzung von Amtspflichten der BaFin kann deswegen nicht zu einer Ersatzpflicht gegenüber einem geschädigten Anleger führen. Es besteht kein sogenannter Drittschutz“.

Eine schriftliche Urteilsbegründung wird für die nächsten Wochen erwartet.

Porträt Dr. Mark Odenbach

Autor: Dr Mark Odenbach

Dr. Mark Odenbach ist ein wirtschaftsrechtlicher Strukturierer, Vertragsgestalter und Wirtschaftsanwalt mit internationaler Ausrichtung. Er arbeitet mehrsprachig.

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 Aktualisiert am 22. Februar 2022

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