Training & Coaching
Situation Law organisiert und realisiert Trainings für Wirtschaftsjuristen sowie für wirtschaftliche Entscheider.
Die Trainings konzentrieren sich auf die zielführende Denk- und Arbeitsweise in Deal-Situationen. Dabei stehen die Analyse von Deal-Situationen sowie die Strukturierung, Gestaltung und Verhandlung von Wirtschaftsverträgen im Mittelpunkt.
Darüber hinaus coachen und unterstützen die Autoren andere Wirtschaftsanwälte und wirtschaftliche Entscheider (wie Geschäftsleiter und Wirtschaftsprüfer) in Deal-Situationen. Dies geschieht besonders häufig bei Bank- und Finanzmarktfragen, bei Finanzierungen und Investments und in internationalen Situationen. Diese deal-spezifische Tätigkeit wird auf Englisch (insbesondere im amerikanischen Englisch) „counselling“ genannt.
Neueste Beiträge
Verweigerung der Leistung gemäß § 320 BGB wegen Verletzung von wesentlichen Nebenpflichten (Covenants) – Grundlagen und Vertragsgestaltung
Dieser Beitrag widmet sich dem Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB mit besonderem Fokus auf die Einbindung von wesentlichen Nebenpflichten (Englisch: Covenants) in das funktionelle Synallagma. Grundlagen und Aspekte der Vertragsgestaltung.
Weitere BGH-Entscheidung zu anwaltlichen Sorgfaltspflichten bei Einreichung von Schriftsätzen mittels beA
Eine BGH-Entscheidung aus dem September 2021 befasste sich mit der Frage des Zugangs von elektronischen Dokumenten bei Gericht bei Verwendung von beA. Da auch Anwälte untereinander im Namen ihrer Mandanten über beA Willenserklärungen austauschen, hat die die BGH-Entscheidung auch für den rechtsgeschäftlichen Verkehr Auswirkungen.
Rechtsnatur des Einwands aus § 410 Abs. 1 S. 1 BGB
Dieser Beitrag ergänzt den Beitrag „Abtretung und Schuldnerschutz“ vom 26.11.2021.
Abtretung und Schuldnerschutz
Im Bankwesen und anderswo kommt es häufig zu Forderungsabtretungen. Da Abtretungen nicht der Mitwirkung des Schuldners bedürfen, besteht beim Schuldner oft ein Informationsmangel. Daraus resultieren Gefahren für den Schuldner. Dieser Betrag adressiert die relevanten Schuldnerschutzvorschriften.
Wie Makler ihren Provisionsanspruch gefährden können
Makler, insbesondere Immobilienmakler, versenden häufig Exposés, in denen sie auf ihre Provision hinweisen. Sie übermitteln dem Interessenten mit einer Handlung einerseits die relevanten Informationen und andererseits den Hinweis auf ihren vermeintlichen Provisionsanspruch. Dabei ist aus Maklersicht Vorsicht geboten.
Wann erfüllen berufstypische „neutrale“ Handlungen einer Rechtsanwältin die Voraussetzungen der Beihilfe?
In diesem Beitrag steht der Begriff "Rechtsanwältin" für eine zur Anwaltschaft zugelassene Person,...