Autoren
Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Autoren von Situation Law.
Dr. Mark Odenbach
Dr. Mark Odenbach ist ein wirtschaftsrechtlicher Strukturierer, Vertragsgestalter und Wirtschaftsanwalt mit internationaler Ausrichtung. Er arbeitet mehrsprachig.
Zu seinen besonderen Schwerpunkten gehören Strukturierte Finanzierungen & Investitionen sowie die Strukturierung von pan-europäischen Vertriebs-Systemen.
Dr. Odenbach wurde in Deutschland und in England als Anwalt zugelassen. Er hat 15 Jahre unter englischem Recht (davon acht Jahre in der Londoner City) und 20 Jahre unter deutschem Recht strukturiert und gestaltet. Darüber hinaus hat er die spanische Anwaltszulassung erworben und einige Zeit unter spanischem Recht gearbeitet.
Dr. Hendrik Aßmus
Nach über einem Jahrzehnt vertragsgestaltender Arbeit – insbesondere im Bereich Finanzierung und Investment – bejaht Dr. Hendrik Aßmus die folgende Frage uneingeschränkt:
Sind ausgefeilte Fähigkeiten und Fertigkeiten in Vertragsgestaltung und -verhandlung für das berufliche Fortkommen eines Wirtschaftsanwalts essenziell?
Mehr Informationen zu Dr. Aßmus folgen in Kürze.
Neueste Beiträge
Verweigerung der Leistung gemäß § 320 BGB wegen Verletzung von wesentlichen Nebenpflichten (Covenants) – Grundlagen und Vertragsgestaltung
Dieser Beitrag widmet sich dem Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB mit besonderem Fokus auf die Einbindung von wesentlichen Nebenpflichten (Englisch: Covenants) in das funktionelle Synallagma. Grundlagen und Aspekte der Vertragsgestaltung.
Weitere BGH-Entscheidung zu anwaltlichen Sorgfaltspflichten bei Einreichung von Schriftsätzen mittels beA
Eine BGH-Entscheidung aus dem September 2021 befasste sich mit der Frage des Zugangs von elektronischen Dokumenten bei Gericht bei Verwendung von beA. Da auch Anwälte untereinander im Namen ihrer Mandanten über beA Willenserklärungen austauschen, hat die die BGH-Entscheidung auch für den rechtsgeschäftlichen Verkehr Auswirkungen.
Rechtsnatur des Einwands aus § 410 Abs. 1 S. 1 BGB
Dieser Beitrag ergänzt den Beitrag „Abtretung und Schuldnerschutz“ vom 26.11.2021.
Abtretung und Schuldnerschutz
Im Bankwesen und anderswo kommt es häufig zu Forderungsabtretungen. Da Abtretungen nicht der Mitwirkung des Schuldners bedürfen, besteht beim Schuldner oft ein Informationsmangel. Daraus resultieren Gefahren für den Schuldner. Dieser Betrag adressiert die relevanten Schuldnerschutzvorschriften.
Wie Makler ihren Provisionsanspruch gefährden können
Makler, insbesondere Immobilienmakler, versenden häufig Exposés, in denen sie auf ihre Provision hinweisen. Sie übermitteln dem Interessenten mit einer Handlung einerseits die relevanten Informationen und andererseits den Hinweis auf ihren vermeintlichen Provisionsanspruch. Dabei ist aus Maklersicht Vorsicht geboten.
Wann erfüllen berufstypische „neutrale“ Handlungen einer Rechtsanwältin die Voraussetzungen der Beihilfe?
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