Nach erster Sichtung des Entwurfs des Handels- und Kooperationsabkommens (Trade and Cooperation Agreement) – kurz „HKA“ – zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich („VK“) kann aus der Perspektive von Importeuren und Exporteuren festgehalten werden, dass – verglichen mit der Zeit des gemeinsamen Binnenmarktes – kein Stein auf dem anderen bleibt.
Import- und Exportbranche wird mit Bürokratiekosten belastet
Bei dem HKA handelt es sich um ein Freihandelsabkommen ohne Zölle und ohne Mengenbeschränkungen.
Das ändert nichts daran, dass Exporteure seit dem 01.01.2021 Zollbestimmungen und Zollformalitäten beachten müssen.
Für finanzstarke Großunternehmen, die im Handel mit Drittstaaten erfahren sind und entsprechende Abteilungen vorhalten, wird das neue Recht – auch angesichts von Erleichterungen während einer Übergangsphase – trotz seiner Bürokratiekosten zu meistern sein.
Hinweis: Nach der Financial Times belaufen sich die Bürokratiekosten auf Seiten des VK auf 7 Mrd. €.
Für KMUs hingegen, die sich auf den Handel im Binnenmarkt beschränken, dürfte das HKA zu erheblichen Störungen führen. Im schlechtesten Fall führt das HKA dazu, dass KMUs den jeweils anderen Markt nicht mehr bedienen können.
Leitfaden der britischen Regierung
Die britische Regierung hat für britische Importeure und Exporteure einen sehr hilfreichen Leitfaden veröffentlicht.