Das Landgericht Frankfurt hat in vier Verfahren die Klagen von Wirecard-Aktionären gegen die BaFin abgewiesen.
Laut dem Rechtsinformationsdienst „beck-aktuell heute im Recht“ hat der Vorsitzende der Amtshaftungskammer des Landgerichts ausgeführt, dass nach den ausdrücklichen gesetzlichen Vorschriften die BaFin ihre Aufgaben und Befugnisse ausschließlich im öffentlichen Interesse wahrnehme, nicht aber im Interesse einzelner Anleger.
Der Rechtsinformationsdienst zitiert den Vorsitzenden wie folgt:
„Eine etwaige Verletzung von Amtspflichten der BaFin kann deswegen nicht zu einer Ersatzpflicht gegenüber einem geschädigten Anleger führen. Es besteht kein sogenannter Drittschutz“.
Eine schriftliche Urteilsbegründung wird für die nächsten Wochen erwartet.