Spanien plant Steuererleichterungen für Wohnungseigentümer, wenn diese an der Immobilie, die ihren Hauptwohnsitz bildet, Modernisierungsmaßnahmen durchführen und so die Energie-Effizienz steigern.
Die möglichen Abzüge liegen zwischen 20 und 60 %.
Wenn der Energieverbrauch für Heizung oder Kühlung um 7 % gesenkt werden, liegt der Abzug bei 20 %.
Soweit die Ersparnis bei 30 % liegt, beträgt der Abzug 40 %; wenn die Modernisierungsaufwendungen das gesamte Gebäude betreffen, können sogar 60 % abgezogen werden.