Beweislast bei Willenserklärungen per E-Mail

von | 21. Feb 2022 | Recht digital, Urteilsbesprechungen, Zivil- und Wirtschaftsrecht

Lesezeit: < 1 Min. | Aktualisiert am 22. Februar 2022

Das Landesarbeitsgericht Köln (4. Kammer) hat − wenig überraschend − entschieden, dass der Absender einer E-Mail deren Zugang zu beweisen habe.

Der 1. Leitzsatz zum Urteil vom 11. 01.2022 des besagten Landesarbeitsgerichts (4 Sa 315/21) lautet (Zitat nach juris):

„Den Absender einer E-​Mail trifft gemäß § 130 BGB die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die E-​Mail dem Empfänger zugegangen ist. Ihm kommt nicht dadurch die Beweiserleichterung des Anscheinsbeweises zugute, dass er nach dem Versenden keine Meldung über die Unzustellbarkeit der E-​Mail erhält.“

In den Urteilsgründen heißt es u.a.:

„Ausgehend vom Gesetzeswortlaut des § 130 BGB muss die abgegebene Willenserklärung unter Abwesenden dem Empfänger zugehen. Dies ist nach ständiger Rechtsprechung der Fall, wenn die Willenserklärung derart in den Machtbereich des Empfängers gerät, dass dieser nach allgemeinen Umständen von ihr Kenntnis erlangen kann. Nach dem Versenden einer E-​Mail wird die Nachricht auf einem Server eingehen. Dies ist jedoch nicht gewiss. Wie auch bei einfacher Post ist es technisch möglich, dass die Nachricht nicht ankommt. Das Risiko kann nicht dem Empfänger aufgebürdet werden. Der Versender wählt die Art der Übermittlung der Willenserklärung und damit das Risiko, dass die Nachricht nicht ankommt. Zudem hat der Versender die Möglichkeit, vorzubeugen. Um sicherzustellen, dass eine E-​Mail den Adressaten erreicht hat, hat der Versender über die Optionsverwaltung eines E-​Mail-​Programms die Möglichkeit, eine Lesebestätigung anzufordern (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2013 – I ZR 64/13 – Rn.11, juris).“

Porträt Dr. Mark Odenbach

Autor: Dr Mark Odenbach

Dr. Mark Odenbach ist ein wirtschaftsrechtlicher Strukturierer, Vertragsgestalter und Wirtschaftsanwalt mit internationaler Ausrichtung. Er arbeitet mehrsprachig.

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 Aktualisiert am 22. Februar 2022

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